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VG München: Berücksichtigung von Kosten für Urlaubsreisen, für einen erfolgten Umzug und Wohnungsausstattung sowie einmaliger freiwilliger Zuwendungen an Ehefrau und Kinder bei der Berechnung des Einbehalts nach Art. 39 Abs. 2 BayDG
Beschluss vom 25.02.2022 – M 13L DA 19.3361